Was bedeutet denn "den Geist aufgegeben" ? Ist es ein Sachmangel?
Sachmangel ist der § 434 BGB (der ist super easy - neu und verbraucherfreundlich)
Also wenn der TV nicht das tut, was er soll, oder kaputt geht, ohne das Du den aus dem Fenster geworfen hast.
Und wenn das erst vier Monate her ist, dann interessiert die Garantie überhaupt nicht.
Du hast erstmal 2 Jahre Gewährleistung beim Händler. Und in den ersten sechs Monaten, ohne Nachweispflicht, also da geht man davon aus, dass der Mangel von Anfang an da war, danach müsstest Du es beweisen!
Dann greift § 437 BGB ff und § 439 usw
Die Rechtslage ist eindeutig, leider sind die Vorredner ALLE nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Dieser ist super verbraucherfreundlich.
Du kannst selbst entscheiden bei dem Händler wo Du das Teil gekauft hast, ob Du das Teil repariert haben willst, ODER sofort einen NEUEN! und das 2 Jahre lang, basta - Keine Diskussion, kein Einschicken! NiX, sofort Neues Teil und wenn er das nicht will, dann
Kann, oder will er das nicht, dann hast Du Anspruch, auf Schadenersatz, Minderung, Rücktritt, (VOLLER KAUFPREIS, auch nach 2 JAHREN) oder Aufwandsentschädigung. Dazu gehören auch deine Kosten für Hinfahren, Einschicken - usw.
Arme Händler, ist aber so!
Nachzulesen im BGB
Und mit irgendwelchen ABG des Händlers ist da beim Verbrauchsgüterkauf auch nichts mehr auszuschließen.
Siehe BGB zu den ABG bei Kauf von Verbrauchern, ich glaube das ist der § 305 und ff (da geht garnichts mehr auszuschließen an den Verbraucherrechten)
Das erste mal, das die EU Richtlinien sinnvoll sind. Verbraucher in 2011 sein ist cool! Arme Händler, denn die meisten wissen das nicht mal selber!
Ich schätze mal 80% der Verkäufer glauben, Sie können noch was einschicken und den Kunden vertrösten, leider ist die Sachlage total Anders.
Also BGB mitnehmen und den Geschäftsführer verlangen und wenn der keine Ahnung hat > Klage!
P.S: Lieber Testandreas .. Dein Wissen ist in etwa so 10 Jahre alt, was diese Rechtslage betrifft, das war mal so .. Anno ...

der erste Link von Testy, ist URALT das ist Recht von vor 2009 aus dem Jahre 2002, also diese Tipps sind völlig unanwendbar!
