Wahl zum Testkauf-Anbieter des Jahres 2007!

Unsere Foren-Mitglieder haben gewählt...

Der deutschlandweit erste Testkauf-Anbieter des Jahres 2007 ist ...

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Endlich ist es soweit - Mit unserem Seitenrelaunch wurde auch der erste Newsletter verschickt. Neben aktuellen Testkauf-News werden jeweils 2 neue Anbieter für Mystery Shopping bzw. Umfragen vorgestellt.

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Wie schreibe ich eine Rechnung?

 

Allgemeine Formvorschriften für Rechnungen gibt es nicht. So lange keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss (also unter einem Jahresumsatz von 17.500 €), ist man in der Form der Rechnung völlig frei.
Sollte von Seiten des Testkauf-Anbieters jedoch eine Rechnungsstellung gewünscht sein, so macht eine Rechnung einen guten Eindruck, wenn Sie den Umsatzsteuer-Paragrafen 14 erfüllt:

  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers,
  • Eigener Name, Anschrift und (fals vorhanden) Steuernummer,
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer,
  • das Ausstellungsdatum und das Datum der Leistungserbringung sowie
    Art und Menge der Leistung oder Lieferung.


Bei einem Jahresumsatz unterhalb von 17.500 Euro f ügt der Tester der Rechnung am besten den folgenden Hinweis hinzu: "Umsatzsteuerfreie Rechnung gemäß Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmer)"